PendlerInnenbeihilfe für das Jahr 2011
Die PendlerInnenbeihilfe für das Jahr 2011 kann seit 02.01.2012 im Stadtamt Friedberg beantragt werden.
Die Beihilfe wird gewährt, wenn
- die einfache Entfernung vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort mindestens 25 km beträgt
- der Hauptwohnsitz wärend des Beantragungszeitraumes (abgelaufenes Kalenderjahr) in der Steiermark lag
- die Hin- und Rückfahrt zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort täglich, im Monatsdurchschnitt mindestens aber 3-mal in der Woche bzw. wöchentlich (mit Zweitwohnsitz), mindestens aber 2-mal innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen, erfolgte
- das jährliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin / des Antragstellers im Beantragungsjahr € 28.300,- nicht überstiegen hat. Unter Bruttoeinkommen im Sinne dieser Bestimmungen ist das Gesamteinkommen einschließlich Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) und Zulagen, jedoch ohne Familienbeihilfe und Abfertigung zu verstehen. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jedes versorgungspflichtige Kind um 10 %. Als Kinder im Sinne dieser Richtlinie gelten solche, für die im Beantragungszeitraum Familienbeihilfe bezogen bzw. Unterhalt geleistet wurde
- kein Anspruch auf Freifahrt bestand
- kein unentgeltliches Transportmittel zur Verfügung gestellt wurde
- trotz des Anspruches auf Freifahrt bzw. trotz der Zurverfügungstellung unentgeltlicher Transportmittel diese aufgrund der Argbeitszeiten an mehr als der Hälfte der Arbeitstage bei Tagespendlerinnen/Tagespendlern und Fahrtage bei Wochenpendlerinnen/Wochenpendlern nicht genutzt werden konnten
Die Beihilfe beträgt jährlich:
Jahreseinkommen | Entfernung | ||
25 bis 49 km | 50 bis 74 km | ab 75 km | |
bis zu € 11.600 | € 180 | € 265 | € 360 |
bis zu € 17.200 | € 130 | € 190 | € 265 |
bis zu € 22.700 | € 105 | € 115 | € 145 |
bis zu € 28.300 | € 85 | € 100 | € 115 |
Beihilfen von weniger als € 10,- werden nicht ausbezahlt.








